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Reform der 2. Säule: Nachbesserungen dringend notwendig

Wie die heute publizierte Botschaft zeigt, will der Bundesrat die 2. Säule nach dem Konzept des Sozialpartnerkompromisses reformieren. Damit bleibt die im Vernehmlassungsverfahren vorgebrachte Kritik zahlreicher Wirtschafts- und Angestelltenverbände ungehört. Die Vorlage verstösst gegen das bewährte Drei-Säulen-Prinzip, ist damit kaum mehrheitsfähig und muss zwingend nachgebessert werden.

Die heute publizierte Botschaft des Bundesrats zur Reform der 2. Säule hält am sogenannten Sozialpartnerkompromiss fest, obschon dieser in der Vernehmlassung auf breite und heftige Kritik stiess. Der Vorschlag sieht die Senkung des Umwandlungssatzes von derzeit 6.8 Prozent auf 6.0 Prozent vor. Zur Kompensation der damit verbundenen Einbussen soll eine Übergangsgeneration mit Rentenzuschlägen nach dem Giesskannenprinzip bedacht werden, die über zusätzliche Lohnbeiträge finanziert werden müssen. Diese Kompensationsmassnahmen führen zu einem systemfremden, kostspieligen und ineffizienten Umlageverfahren in der nach dem Prinzip der Kapitaldeckung organisierten 2. Säule.

Der demographische Wandel und ein verändertes Zinsumfeld setzen die Vorsorgewerke in der Schweiz massiv unter Druck und verlangen nach nachhaltigen Reformen, die sowohl den heutigen Beitragszahlern, wie auch den künftigen Generationen zugutekommen. Stefan Studer, Geschäftsführer der Angestellten Schweiz, erklärt: "Angesichts der Kritik zahlreicher Wirtschafts- und Angestelltenverbände, sind wir über den mutlosen Vorschlag des Bundesrats enttäuscht."

Zahlreiche Wirtschaftsverbände, Expertenorganisationen und Parteien übten in der Vernehmlassung heftige Kritik an diesem Einbruch in das bewährte Drei-Säulen-Prinzip – darunter auch die Angestellten- und Berufsverbände der plattform. Damit ist klar, dass die heute präsentierte Reformvorlage nicht mehrheitsfähig ist und durch das Parlament in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss.

Verschiedene Verbände, darunter auch Arbeitgeber Banken, haben deshalb einen alternativen Lösungsvorschlag entwickelt, der die zentralen Stossrichtungen der Reform aufnimmt, ohne gegen fundamentale Prinzipien des Schweizer Vorsorgesystems zu verstossen. Der sogenannte Mittelweg sieht ebenfalls eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0 Prozent vor, verzichtet aber auf kollektiv zu finanzierende Rentenzuschläge zur Kompensation der Übergangsgeneration. Stattdessen wird der Leistungserhalt durch Einlagen in das BVG-Altersguthaben der betroffenen Personen sichergestellt. Die dafür notwendigen Mittel sind bei den Vorsorgeeinrichtungen bereits in Form von Rückstellungen vorhanden. 

Leider fand das Modell des Mittelwegs bisher keine Berücksichtigung in der Botschaft des Bundesrats. Es wird deshalb nun am Parlament liegen, eine mehrheitsfähige Reformvorlage zu entwickeln. Der Mittelweg, den die plattform aktiv unterstützt, bietet eine sehr gute Basis für eine solche Lösung.

Studer schliesst ab: "Das Referendum der Gewerkschaften zur Reform AHV 21 ist gewiss. Der Vorschlag des Bundesrats ist in dieser Form im Parlament chancenlos. Die Schweiz kann nicht mehr länger auf eine Reform ihrer Vorsorgewerke warten. Gemeinsam mit den Partnerverbänden für einen Mittelweg wird sich die plattform deshalb für einen breit abgestützten, besseren Sozialpartnerkompromiss einsetzen."

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