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Das InstA-Update: Wieso es derzeit keine tragfähigen Alternativen zum EU-Rahmenabkommen gibt

Für die plattform ist klar: Das heute vorliegende Abkommen ist ein Gewinn für die Schweiz und muss in seiner jetzigen Form unterzeichnet werden. Nicht nur bringt das InstA klare wirtschaftliche Vorteile, es ermöglicht auch eine Modernisierung der Schweizer Berufsqualifikations- und Lohnschutzmassnahmen. Die Sozialpartner werden aufgefordert, jetzt konstruktive Lösungen zu suchen.

Die Schweiz hat den Kompromiss-Vertrag InstA klar gewonnen

Mit der fortlaufenden Digitalisierung und sich verändernden geopolitischen Rahmenbedingungen, sind die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU ständigen Veränderungen unterworfen.  Diese Veränderungen müssen laufend geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden – wie bei einem Betriebssystem. "Wenn ein Nutzer sein Betriebssystem nie aufdatiert, dann laufen die Programme irgendwann nicht mehr, weil irgendwann alles für das neue System programmiert wird. Und so ist es mit den Bilateralen: Wenn sie nicht mehr aufdatiert werden, sich das EU-Recht aber laufend weiterentwickelt, werden die Bilateralen irgendwann zu totem Recht" erklärt Stefanie Walter, Professorin für Internationale Beziehungen und Politische Ökonomie an der Universität Zürich.

In Zukunft wird die EU die bilateralen Verträge ohne Rahmenabkommen nicht mehr aufdatieren. Dadurch entstehen zunehmend Hindernisse im bilateralen Verhältnis. "Mit den Bilateralen ist die Schweiz bisher sehr gut gefahren. Diese wurden zu einem Zeitpunkt verhandelt, zu der die EU noch sehr grosszügig sein konnte und der Meinung war, die Schweiz würde irgendwann beitreten. Spätestens mit dem Rückzug des Beitrittsgesuches ist klar geworden, dass das nicht passieren wird. Die Ausgangslage bei den InstA-Verhandlungen ist anders: Die EU hat viel mehr Mitgliedstaaten, die traditionell weniger Verbindungen mit der Schweiz haben, sie kämpft viel mehr mit eigenen Problemen und sie weiss, dass ein EU-Beitritt der Schweiz nicht mehr geplant ist. Das macht die EU weniger grosszügig" führt Walter fort.

Der Kooperationsgewinn ist grösser als gewisse Einschnitte in die Souveränität

Dabei sind die Angestelltenverbände der plattform der Ansicht, dass es keine weiteren Konzessionen mehr braucht: "Das heute vorliegende Rahmenabkommen ist das Ergebnis fünf Jahre intensiver Verhandlungen und kann als klarer Verhandlungserfolg für die Schweiz verzeichnet werden. Neben ausgehandelten Kompromissen, hat die EU dem Nicht-Mitglied Schweiz zahlreiche Zugeständnisse (Ausnahmen im Landverkehr, bei den Sozialversicherungen und dem Entsenderecht) gemacht, die den spezifischen Bedürfnissen des Landes Rechnung tragen" erklärt Thomas Weibel, Präsident der Schweizer Kader Organisation. Auch geschieht mit dem Rahmenabkommen nichts, was die Schweiz nicht explizit möchte. Im Gegenteil: "Die Schweiz wäre von Anfang an bei Entscheiden über neues Recht dabei und könnte es aktiv mitgestalten. Sie hätte nicht weniger Mitspracherecht als ein vollwertiges EU-Mitglied, aber ohne die sonst verpflichtende automatische Rechtsübernahme."

Ein Freihandelsabkommen oder eine Zollunion können das Prinzip eines Binnenmarkts in keiner Weise ersetzen. "Zu denken, dass die EU uns mehr braucht, als die Schweiz die EU ist falsch. Die EU hat mehr Verhandlungsmacht als die Schweiz, weil sie den grösseren Markt hat. Und weil die Schweiz gerne an diesem Markt teilhaben möchte, muss sie akzeptieren, dass die EU verlangt, dass in ihrem Markt alle nach den gleichen Regeln spielen" betont Walter. Jede Form der Kooperation verlangt Kompromisse und festgelegte Streitbeilegungsmechanismen. Niemand kann auf Maximalforderungen beharren.

«Das heute vorliegende Rahmenabkommen ist das Ergebnis fünf Jahre intensiver Verhandlungen und kann als klarer Verhandlungserfolg für die Schweiz verzeichnet werden»

- Thomas Weibel, Präsident der Schweizer Kader Organisation
 

Die Sozialpartner müssen jetzt nach Lösungen suchen

Die Schweiz braucht ausländische Arbeitskräfte. Sie ist nicht in der Lage ausreichend qualifizierte Fachkräfte aus dem Inland zu generieren. In den neuen EU-Bestimmungen zum Entsenderecht spricht nichts gegen den Vollzug der flankierenden Massnahmen, wie ihn die Schweiz betreibt. Paritätische Kontrollen sind auch weiterhin erlaubt und ihr Vollzug kann explizit bei den Sozialpartnern liegen. Dass die zulässige Voranmeldefrist von 8 Kalendertagen auf 4 Arbeitstage verkürzt wurde, geht mit dem Trend der Zeit, so Walter: "Die 8-Tage-Regelung wurde Ende der 1990er Jahre verhandelt – zu Zeiten, in denen man sich noch überhaupt nicht vorstellen konnte, wie sehr administrative Vorgänge einmal durch das Internet vereinfacht und beschleunigt werden würden." Schon jetzt gibt es eine branchenabhängige Differenzierung bei der Meldepflicht. "Mit dem neuen Entsendegesetz und den neuen Durchsetzungsrichtlinien der EU werden der Lohnschutz verschärft und die Kontrollmechanismen digitalisiert. Die Sozialpartner müssen sich jetzt zu den Umsetzungsmöglichkeiten äussern und nicht weiterhin das Gespräch verweigern" fordert Daniel Jositsch, Präsident des Kaufmännischen Verbands. Zudem erleichtert das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) die Durchsetzung des Lohnschutzes auch für die Schweiz.

Doch nicht nur die Personenfreizügigkeit ist von grosser Bedeutung für den Arbeitsmarkt, sondern auch das Abkommen zur Forschung und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Bei einer Nicht-Unterzeichnung des InstA würden diese Bereiche nicht mehr aufdatiert:  Die Diplomanerkennungen und die Vorwarnungen zu Berufsausschlüssen (z.Z. ca. 15'000 pro Jahr) wären beispielsweise gefährdet.

Für die Schweiz gibt es keine tragfähigen Alternativen zum InstA

Für die Angestelltenverbände der plattform muss das Rahmenabkommen in seiner jetzigen Form und mit seinen jetzigen Vorteilen und Zugeständnissen für die Schweiz unterzeichnet werden. Alternativszenarien zur Nicht-Unterzeichnung des InstA (siehe Tabelle) wären lediglich der Rückbau der Beziehungen mit der EU oder Neuverhandlungen. Mit einem Rückbau würde sich die Schweiz schrittweise von der EU abkoppeln, was sich negativ auf die Schweizer Wirtschaft auswirken würde. Auch Neuverhandlungen sind keine Garantie für bessere Verhandlungsergebnisse, bestätigt Walter: "Bei Neuverhandlungen können wir nicht davon ausgehen, dass wir da anfangen wo wir jetzt stehen, dann kommen auch neue Forderungen der EU. Die Ausgangsposition der Schweiz wäre sicher schwächer." Der Zeitpunkt für das heutige Rahmenabkommen ist deshalb günstig, seine Infragestellung aber nicht. Das InstA sichert die wirtschaftliche Kooperation mit der Schweiz und den bereits eingeschlagenen bilateralen Weg. Weitere Zugeständnisse, die Begehrlichkeiten in anderen Staaten wecken, wird die EU im gegenwärtigen Brexit-Kontext jedoch vermeiden.

Die Schweiz soll den Ratifizierungsprozess jetzt weiterführen, konkrete Vorschläge zur Umsetzung des InstA machen und allfällige offene Fragen mit der EU klären. "Zu denken, dass die EU zum jetzigen Zeitpunkt verbindliche Aussagen zu künftiger EU-Rechtsprechung machen würde, ist jedoch naiv" schliesst Jositsch ab.

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